Was ist eine BELL?

Die Besondere Lernleistung ist die anspruchsvollste schulische Form einer komplexen Leistung. Sie stellt eine umfassende, schriftliche Auseinandersetzung mit einem fächerübergreifenden Thema in einem zusammenhängenden Text dar und soll eigenständiges, forschendes, wissenschaftliches Arbeiten graduell nachweisen. Der Arbeitsaufwand soll dem Umfang eines Kurses von mindestens zwei Kurshalbjahren entsprechen (pauschal 60 Stunden).

Laut Handreichung kann eine BELL ein umfassender Beitrag in einem vom Freistaat Sachsen geförderten Leistungswettbewerb, einem vergleichbaren Bundeswettbewerb oder einem internationalen Leistungswettbewerb oder eine umfangreiche Arbeit mit wissenschaftspropädeutischem Anspruch oder die Aufarbeitung eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projektes oder Praktikums sein.

Hier geht es zur „Handreichung Qualitätskriterien für die Besondere Lernleistung“ des Sächsischen Staatsministerium für Kultus.

Wie kommt ein Schüler zu einer BELL?

In der Regel sucht sich der Schüler das Thema selbst. Wichtigste Voraussetzung für den Erfolg ist das Interesse am Thema. Deshalb sollte jeder Schüler ein Thema wählen, das für ihn persönlich bedeutsam ist und bei dessen Bearbeitung ihm das Lösen von Problemen Freude bereiten wird.

Bevor der Schüler mit der konkreten Arbeit beginnt, muss er einen geeigneten Fachlehrer finden, der bereit ist, seine BELL zu betreuen. Der Schüler sucht sich gegebenenfalls auch externe Betreuer, die die Arbeit allerdings nicht bewerten dürfen.

Grober Zeitplan und Form

Kurshalbjahr 11/1 (noch vor Weihnachten):  Themenfindung, Gliederung, Finden eines schulischen Betreuers, Abgabe des Antrags und dessen Bestätigung durch die Schulleitung.

Kurshalbjahr 11/2: Beginn der Erstellung der BELL, das Konzept sollte im Wesentlichen fertig sein. Die Entscheidung über die Einbringung in die Abiturprüfung sollte klar sein. Die Entscheidung über ein in der 12. Jahrgangsstufe abzuwählendes Fach wird dem Oberstufenberater mitgeteilt und von diesem bestätigt.

Kurshalbjahr 12/1: Zu Beginn wird die Entscheidung über die Einbringung der BELL und die Anrechnung als 5. Prüfungsfach endgültig getroffen. Zum Ende des Kurshalbjahres Abgabe der fertigen BELL in zwei gebundenen Exemplaren (zentral festgelegter Termin). Die Form entspricht der Form einer Facharbeit.

Kurshalbjahr 12/2: Kolloquium zur BELL im Rahmen der mündlichen Prüfungen.

Vereinbarungen

Der angesprochene Fachlehrer muss Kompetenz bezüglich des gewählten Themas besitzen. Die Betreuung liegt in seinem Ermessen, gegebenenfalls kann er die Betreuung der BELL ablehnen.

Der Betreuer bespricht im Anfangsstadium mit dem Schüler ausführlich die Art der Bewertung. Der Betreuer legt fest, ob ein praktischer Teil eigenständiger Bestandteil der Bewertung sein wird (Bewertung schriftlicher Teil:praktischer Teil:Kolloquium ist dann 1:1:1, ansonsten schriftlicher Teil:Kolloquium 2:1)

Problem: Ein praktischer Teil ist oft in einer BELL enthalten, muss aber nicht als eigenständig anerkannt werden. In der Handreichung werden mögliche Beispiele für eigenständige praktische Teile genannt: z.B. eigenständig erarbeitete künstlerische Ergebnisse, Versuchsreihen, Simulationen, Modelle, Computerprogramme, Aufgabenlösungen in Leistungswettbewerben.

Bewertung

Der schulische Betreuer ist Erstkorrektor. Der Zweitkorrektor, der ebenfalls eine schulische Lehrkraft sein muss, wird von der Schule bestimmt. Ein möglicher externen Betreuer erstellt in der Regel ein Gutachten ohne Bewertung, welches den beiden schulischen Korrektoren zugänglich gemacht wird.

Beide Korrektoren erstellen jeweils ein Gutachten (gegebenenfalls unter Einbeziehung des externen Gutachtens) mit abschließender Bewertung.

Bewertungsgrundlagen für den schriftlichen Teil sind u. a.:

Sachkompetenzen:

  • Fachliche Richtigkeit
  • Systematische Problemlösung, Wert und Umfang der Argumente
  • Konzentration auf das Wesentliche, Fachsprache und logische Nachvollziehbarkeit
  • Originalität, Kreativität, Selbständigkeit und Problemorientierung    
  • Gesamtwertung und Benennen der Gültigkeitsbedingungen der Ergebnisse

Methodenkompetenzen   

  • Reflexion der Methoden und Lösungen – insbesondere bei mehreren möglichen Varianten    
  • Qualität und Umfang der Recherchen sowie Datenauswertung
  • Exakte Dokumentation des Arbeitsprozesses    

Formalkompetenzen   

  • Einhalten der Form- und Ordnungskriterien (Quellen, Gliederung, Rechtschreibung/Grammatik,  Übersichten, Einbeziehung der Literatur)

Prozessorientierte Aspekte

  • Anstrengungsbereitschaft, Selbstständigkeit, Methodenbewusstsein
  • Zuverlässigkeit, Konfliktfähigkeit, Kooperationsfähigkeit

Bewertungsgrundlagen eines praktischen Teils sind u. a.:

  • Originalität
  • Eigenständigkeit
  • Ganzheitlichkeit
  • Einfallsreichtum
  • Ästhetik
  • fachliche Aspekte

Bewertungsgrundlagen des Kolloquiums sind u. a.:

  • Umfang des Wissens und Könnens
  • Argumentationssicherheit
  • Konzentration, Logik, Verständlichkeit der Ausführungen
  • Reaktionsfähigkeit, Engagement, Rhetorik
  • Sicherheit und Schauwert der Präsentation
  • Thesenpapier

Formular zur Beantragung einer Besonderen Lernleistung: